Mit einer Spende an den Jugendchor Citavia e.V. unterstützen Sie die Jugendchorarbeit des Vereins. Wenn Sie Jugendchor mit einer Spende bis 200,- EUR unterstützen wollen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Es ist ausreichend, wenn Sie den vereinfachten Spendennachweis, den Sie nach der Spende erhalten, zusammen mit einem Einzahlungsbeleg (Buchungsbestätigung, Einzahlungsquittung, Kontoauszug) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ enthalten.
Der Jugendchor Citavia e.V. ist wegen des gemeinnützigen Zwecks der Förderung von Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) und Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Löbau, Steuer-Nummer 208/142/00990 vom 27.12.2019 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Jugendchores eingesetzt werden. Der Verein ist berechtigt für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.